Warengruppe
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einzelfirma Jörg Ehring, „Volksmobil-Only“
I. Allgemeines
Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen -insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers – sind für uns nur dann verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
II. Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend; ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Lieferung ist ausgeführt, wenn der Kaufgegenstand an den Spediteur, den Frachtführer, die Post etc. übergeben ist oder bei der Abholung des Kaufgegenstandes durch den Käufer mit der Übergabe an diesen.
2. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages werden erst durch unsere Bestätigung wirksam.
III. Preise
Im Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Umsatzsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
IV. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Wird Versand per Schnellpaket oder Expreß gewünscht, gehen die sich dadurch ergebenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Verpackung wird nur bei nicht postversandfähiger Ware (z.B Großblechteile oder Motoren) berechnet.
V. Zahlung und Zahlungsverzug
1. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
2. Der Käufer gerät ohne weitere Mahnung allein dadurch in Verzug, daß er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung gestellt, darüber hinaus die Mahnkosten. Ist Lastschriftverfahren vereinbart, so tritt der Verzug des Käufers ein, wenn eine Rücklastschrift erfolgt. Vereinbarte Zahlungsziele werden sofort hinfällig, entstandene Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
3. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
VI. Lieferfristen und Abnahme
1. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt ist oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Der Eintritt des Verzuges setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
2. Wird ein vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist überschritten, muß uns der Besteller eine Nachfrist von vier Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist setzen. Bei Nichtlieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ende der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers für den Fall verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen, sofern wir nicht gem. Ziff. IX haften.
3. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns unsere Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, ruhen unsere Lieferpflichten für die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsabschluß bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerks oder –lagers. Wird der Kaufgegenstand versandt, geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über. Das gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers auf seine Kosten die Versicherung für den Kaufgegenstand gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu bewirken, sofern diese Risiken versicherbar sind und der Besteller dieses verlangt.
5. Teillieferungen sind zulässig.
6.Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen wahlweise Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.
7. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet der Recht aus Ziffer VIII entgegenzunehmen.
8. Über zu viel gelieferte Mengen hat uns der Besteller in entsprechender Anwendung der in Ziffer VIII. 1 genannten Regelung zu informieren. Er kann diese Ware dann wahlweise auf unsere Kosten an uns zurücksenden oder gegen Erteilung einer Rechnung durch uns behalten. Zuviellieferungen, von denen wir nach Ablauf der in Ziffer VIII. 1 genannten Frist Kenntnis erhalten, werden wir in Rechnung stellen; die Rücknahme der Ware ist dann ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, auch aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstige Leistungen erwerben, unser Eigentum. Das gilt auch für Ware, die aufgrund von Mängelrügen ersetzt wurde. Wird die Ware vom Besteller be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt – gegebenenfalls anteilig gem. Ziffer VII. 2 – auf die ganze Sache. Ist der Besteller ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle anderen Forderungen, die wir aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses haben. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
2. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum zu einem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
3. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt im jeweiligen Rechnungswert der verkauften Ware entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt im jeweiligen Rechnungswert der verkauften Ware an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zu Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder liegt anderes vertragswidriges Verhalten vor, so können wir unbeschadet die Rechte aus Ziffer IX. die von uns gelieferten Waren vom Besteller zurückfordern und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Eine etwaige Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen oder zur Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung der verkauften Waren können wir widerrufen. Uns stehen diese Rechte auch dann zu, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind.
5. Auf Verlangen des Bestellers werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt.
VIII. Gewährleistungsansprüche
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir bei Neuteilen für die Dauer von 2 Jahren, bei gebrauchten Ersatzteilen für die Dauer eines Jahres unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich zugegangen sein. Das gilt auch bei zu viel gelieferter Ware.
2. Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen, nachbessern oder gegen Erstattung des ganzen bzw. teilweisen Entgelts zurücknehmen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wieder fehlerhaft sein, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungspflicht drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Kaufgegenstand.
3. Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns das zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine entsprechende Gutschrift.
4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete Betriebsmittel entstanden sind.
5. Über die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Besteller im Gewährleistungsfall keine weiteren Ansprüche zu, soweit sich solche nicht aus nachfolgender Ziffer IX. ergeben.
IX. Haftung
1. Wir haften für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung nur, soweit sie durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) von uns in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
2. Jede Haftung von uns ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt wir nach den uns bei Vertragsabschluß bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnten. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere Einbau- und Ausbaukosten sind ausgeschlossen.
3. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
X.Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muß das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung für die TÜV Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von Seiten des TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich garantiert.
XI. Gerichtsstand und geltendes Recht
1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahmen der Regelungen des internationalen Privatrechts. Das Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 14.11.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (BGB 1989 II, 568) findet keine Anwendung.
XII. Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere geschäftlichen Zwecke verwenden. Im übrigen Pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit anderen Kfz-Ersatzteil-Handelsunternehmen.
XIII.Fernabsatzveträge
1. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Einem Kunden, der als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein Rückgaberecht (Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312d BGB) zu, wenn der Kaufvertrag ein Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt vierzehn Tage und beginnt nach Erfüllung der Informationspflichten durch uns mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Käufer. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht postversandfähig sein sollte, durch Rückgabeverlangen ausgeübt werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2.Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei Bestellungen bis 40,00 Euro oder bei noch nicht ganz oder teilweise bezahlter Ware trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung, es denn , die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten Die Rücksendung hat grundsätzlich „Frei“ und versichert (z.B. als Paket) zu erfolgen, unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Angefallene Rücksendekosten, deren Höhe im Bedarfsfall durch entsprechende Belege nachzuweisen ist, werden wir erstatten, sofern wir dazu verpflichtet sind Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie ihm dies etwa in einem Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu und originalverpackt“ verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.
XIV. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Stand: 01.01.2006
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einzelfirma Jörg Ehring, „Volksmobil-Only“
I. Allgemeines
Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen -insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers – sind für uns nur dann verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
II. Vertragsschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend; ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Lieferung ist ausgeführt, wenn der Kaufgegenstand an den Spediteur, den Frachtführer, die Post etc. übergeben ist oder bei der Abholung des Kaufgegenstandes durch den Käufer mit der Übergabe an diesen.
2. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung eines Vertrages werden erst durch unsere Bestätigung wirksam.
III. Preise
Im Kaufpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Umsatzsteuer enthalten. Der Kaufpreis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
IV. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Wird Versand per Schnellpaket oder Expreß gewünscht, gehen die sich dadurch ergebenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers. Verpackung wird nur bei nicht postversandfähiger Ware (z.B Großblechteile oder Motoren) berechnet.
V. Zahlung und Zahlungsverzug
1. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
2. Der Käufer gerät ohne weitere Mahnung allein dadurch in Verzug, daß er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz in Rechnung gestellt, darüber hinaus die Mahnkosten. Ist Lastschriftverfahren vereinbart, so tritt der Verzug des Käufers ein, wenn eine Rücklastschrift erfolgt. Vereinbarte Zahlungsziele werden sofort hinfällig, entstandene Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
3. Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
VI. Lieferfristen und Abnahme
1. Lieferfristen beginnen mit dem Vertragsabschluß, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt ist oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Der Eintritt des Verzuges setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
2. Wird ein vereinbarter Liefertermin oder eine vereinbarte Lieferfrist überschritten, muß uns der Besteller eine Nachfrist von vier Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist setzen. Bei Nichtlieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ende der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers für den Fall verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen, sofern wir nicht gem. Ziff. IX haften.
3. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns unsere Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, ruhen unsere Lieferpflichten für die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsabschluß bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Lieferwerks oder –lagers. Wird der Kaufgegenstand versandt, geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über. Das gilt auch für Teillieferungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers auf seine Kosten die Versicherung für den Kaufgegenstand gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu bewirken, sofern diese Risiken versicherbar sind und der Besteller dieses verlangt.
5. Teillieferungen sind zulässig.
6.Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen wahlweise Erfüllung des Vertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.
7. Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller unbeschadet der Recht aus Ziffer VIII entgegenzunehmen.
8. Über zu viel gelieferte Mengen hat uns der Besteller in entsprechender Anwendung der in Ziffer VIII. 1 genannten Regelung zu informieren. Er kann diese Ware dann wahlweise auf unsere Kosten an uns zurücksenden oder gegen Erteilung einer Rechnung durch uns behalten. Zuviellieferungen, von denen wir nach Ablauf der in Ziffer VIII. 1 genannten Frist Kenntnis erhalten, werden wir in Rechnung stellen; die Rücknahme der Ware ist dann ausgeschlossen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Besteller im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, auch aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstige Leistungen erwerben, unser Eigentum. Das gilt auch für Ware, die aufgrund von Mängelrügen ersetzt wurde. Wird die Ware vom Besteller be- oder verarbeitet, so erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt – gegebenenfalls anteilig gem. Ziffer VII. 2 – auf die ganze Sache. Ist der Besteller ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle anderen Forderungen, die wir aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses haben. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
2. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum zu einem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
3. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt im jeweiligen Rechnungswert der verkauften Ware entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt im jeweiligen Rechnungswert der verkauften Ware an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zu Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
4. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug oder liegt anderes vertragswidriges Verhalten vor, so können wir unbeschadet die Rechte aus Ziffer IX. die von uns gelieferten Waren vom Besteller zurückfordern und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Eine etwaige Berechtigung des Bestellers zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen oder zur Be- und Verarbeitung bzw. Verbindung der verkauften Waren können wir widerrufen. Uns stehen diese Rechte auch dann zu, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind.
5. Auf Verlangen des Bestellers werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt.
VIII. Gewährleistungsansprüche
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haften wir bei Neuteilen für die Dauer von 2 Jahren, bei gebrauchten Ersatzteilen für die Dauer eines Jahres unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung) schriftlich zugegangen sein. Das gilt auch bei zu viel gelieferter Ware.
2. Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen, nachbessern oder gegen Erstattung des ganzen bzw. teilweisen Entgelts zurücknehmen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wieder fehlerhaft sein, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungspflicht drei Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Kaufgegenstand.
3. Fehlmengen liefern wir nach, soweit uns das zumutbar ist. Ansonsten erteilen wir eine entsprechende Gutschrift.
4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete Betriebsmittel entstanden sind.
5. Über die in den vorstehenden Unterabschnitten genannten Ansprüche hinaus stehen dem Besteller im Gewährleistungsfall keine weiteren Ansprüche zu, soweit sich solche nicht aus nachfolgender Ziffer IX. ergeben.
IX. Haftung
1. Wir haften für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung nur, soweit sie durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) von uns in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
2. Jede Haftung von uns ist auf solche typischen Schäden beschränkt, mit deren Eintritt wir nach den uns bei Vertragsabschluß bekannten Umständen vernünftigerweise rechnen konnten. Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, insbesondere Einbau- und Ausbaukosten sind ausgeschlossen.
3. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
X.Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muß das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung für die TÜV Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von Seiten des TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich garantiert.
XI. Gerichtsstand und geltendes Recht
1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Käufers Klage zu erheben.
2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahmen der Regelungen des internationalen Privatrechts. Das Vertragsgesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 14.11.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf (BGB 1989 II, 568) findet keine Anwendung.
XII. Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere geschäftlichen Zwecke verwenden. Im übrigen Pflegen wir zum Zwecke der Kreditprüfung einen Datenaustausch mit anderen Kfz-Ersatzteil-Handelsunternehmen.
XIII.Fernabsatzveträge
1. Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsabschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Einem Kunden, der als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB bestellt, steht ein Rückgaberecht (Widerrufsrecht gem. §§ 355, 312d BGB) zu, wenn der Kaufvertrag ein Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB ist. Die Rückgabefrist beträgt vierzehn Tage und beginnt nach Erfüllung der Informationspflichten durch uns mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Käufer. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht postversandfähig sein sollte, durch Rückgabeverlangen ausgeübt werden. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2.Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei Bestellungen bis 40,00 Euro oder bei noch nicht ganz oder teilweise bezahlter Ware trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung, es denn , die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten Die Rücksendung hat grundsätzlich „Frei“ und versichert (z.B. als Paket) zu erfolgen, unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Angefallene Rücksendekosten, deren Höhe im Bedarfsfall durch entsprechende Belege nachzuweisen ist, werden wir erstatten, sofern wir dazu verpflichtet sind Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Käufer darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen, wie ihm dies etwa in einem Ladengeschäft möglich wäre. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu und originalverpackt“ verkauft werden kann, hat der Käufer zu tragen.
XIV. Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABG ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
Stand: 01.01.2006